Allgemeine Geschäftsbedingungen
der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder

§ 1 Unternehmen
Die Gesellschaft, Ihre Verantwortlichen und die ladungsfähige Anschrift.
aventan – sustainable tourism consulting
Inhaber Frauke Schröder
Dorotheenstraße 101, 53111 Bonn
Mail: info@aventan.de
Telefon: +49(0)228 38 768 361

§2 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder gelten für alle Vertragsbeziehungen, deren Gegenstand die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen zwischen der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder, Ihren Geschäftspartnern und Kunden, einschließlich Geschäftsbesorgungen.

  1. Soweit der Geschäftspartner ein Unternehmer ist, gelten die AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen weiter, ohne dass diese nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.
  2. Die AGB der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  4. Die AGB gelten ferner für die zwischen der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder und den Nutzern der Internetseite (www.aventan.de & www.meine-altstadt-bonn.de) abgeschlossenen Verträge. Vor einer verbindlichen Abgabe eines Vertragsangebotes, für Beratungsleistungen durch die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder können alle Angaben über die bekannten Löschfunktionen der Tastatur geändert oder auch gelöscht werden. Die Vertragssprache ist deutsch.

§3 Vertragsschluss

  1. Das Vertragsverhältnis kommt dadurch zustande, dass der vom Kunden erteilte Auftrag,  durch den Vertretungsberechtigten der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder bestätigt wird.
  2. Der Umfang des Vertragsverhältnisses wird durch den schriftlich festgehaltenen Auftragsumfang begrenzt. Sollte der Vertragsschluss über eine der Internetpräsenen der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder (www.aventan.de & www.meine-altstadt-bonn.de) erfolgen, so ergibt sich im Zweifel der Umfang des Auftrages, aus dem Inhalt der Internetseite. Auftragserweiterungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§4 Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder
Dorotheenstraße 101, 53111 Bonn
Mail: info@aventan.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden / Dienste seitens aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder

  1. Der Kunde erläutert in seinem eigenen Interesse vollständig und umfassend alle für den Auftrag relevanten Fakten, der Kenntnis für die Auftragsabwicklung, seitens der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder unerlässlich sind.
  2. Der Kunde ist zur Mitwirkung dergestalt verpflichtet, dass er von der Agentur zu verwendende Inhalte, Bilder, Grafiken, Vorlagen usw. spätestens nach Ablauf von zwei Wochen ab Aufforderung durch die Agentur zu stellen hat.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
  4. Alle Leistungen der Agentur (Konzepte, Entwürfe, Layouts, Skizzen, Reinzeichnungen, etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen die Freigabe zu erklären oder der Agentur mitzuteilen welche Korrekturen und Änderungen vorzunehmen sind. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  5. aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder haftet nicht für Mängel infolge unvollständiger, fehlerhafter oder verspätet übermittelter Informationen und Angaben, Informationen oder Unterlagen des Kunden.

Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen laufend zu überprüfen und zu verfolgen. Mängel und Störungen sind unverzüglich und ausdrücklich zu rügen. Kann eine Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere weil der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen hat, Mängel oder Störungen nicht rechtzeitig gemeldet oder beseitigt hat, der Kunde vereinbarte Termine nicht eingehalten hat oder gegen sonstige Verpflichtungen der AGB´s und dem Vertrag verstossen hat, so hat der Kunde den hierdurch zusätzlich verursachten Arbeitsaufwand zu vergüten. In einem solchen Fall verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder ist Urheber aller Arbeiten und somit alleiniger Inhaber aller Verwendungszwecke.
    Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder bleibt Inhaberin der Nutzungsrechte sämtlicher Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung. Die Übertragung der Nutzungsrechte ist beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und endet mit Ablauf des zugrundeliegenden Vertrages zwischen der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder und dem Kunden. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder im Rahmen des geschlossenen Vertrages mit der Zahlung des vereinbarten Entgeltes auf den Kunden.
  2. Die Arbeiten/Werke der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Logos, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos, Produktionen sowie Veranstaltungsideen – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Agentur übernimmt bei der Einschaltung von Dritten keine Gewähr dafür, dass die Leistungen, die durch dritte Fremdfirmen im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht mit Urheberrechten, Leistungsrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.
    a. Sämtliche im Rahmen des Vertrages gefertigten Werkstücke (Reinzeichnungen, Lithofilme, digitale Daten, etc.) verbleiben im Eigentum der Agentur und sind nach Beendigung des Vertrages, sofern sie sich im Besitz des Kunden oder des Dritten befinden, auf Verlangen der Agentur an diese herauszugeben. Die von der Agentur erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.
    b. Verwendet der Kunde nach Vertragsbeendigung die von der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder gefertigten Firmensignierungen, Logos und ähnliches weiter, so steht der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröderein angemessenes Honorar zu.
  3. Bei einer über den Vertrag hinausgehenden Nutzung steht der Agentur ein zusätzliches, angemessenes Honorar zu. Bei Verstoß gegen § 1 (1) hat der Auftraggeber der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, sowie jede Art der Vervielfältigung und Reproduktion, bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder und Auftraggeber. Eine ohne Zustimmung der Agentur erfolgte Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, die Verwendung im Ausland bzw. über die Dauer des Vertrages hinaus, sowie eine Verwendung der Nutzungsrechte ohne vollständige Bezahlung der Arbeiten, löst eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen Auftragswertes des zu Unrecht übertragenen Nutzungsrechtes aus.
  5. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder kann vom Auftraggeber nach Beendigung des Auftrages Belegexemplare anfordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder , bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  6. Werke, die von aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.

§ 7 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

  1. Die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
  2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
  3. Soweit die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder.In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

§ 8 Honorar

  1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 600, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
  2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
  3. Alle Leistungen der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
  4. Kostenvoranschläge der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder begründet ist, hat der Kunde der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder zurückzustellen.

§ 9 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
  4. Weiters ist die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
  5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Der Internetnutzer kann sich auf der Internetpräsenz der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder umfassend zum Thema Marketing durch eine Full-Service-Agentur informieren und Kontakt aufnehmen. Der Inhalt der Webseite umfasst allgemeine Informationen, die dem Internetnutzer zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. Das Abrufen der Informationen stellt keine rechtliche oder sonstige Beratung oder Auskunft dar. Alle redaktionellen Inhalte auf der Homepage von aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder, wurden mit großer Sorgfalt erstellt, aber geben lediglich
  2. Anregungen und spiegeln einzig die Meinungen oder Ansichten des Verfassers nicht des Unternehmens wieder. Zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte, die Kontaktseite Für den postalischen Schriftverkehr, steht Ihnen die auf dieser Seite genannte Adresse zur Verfügung, selbige Anschrift finden Sie auch auf der Seite Impressum.
  3. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder, haftet gegenüber Kunden für vorsätzliche und grobfahrlässige von Ihr verursachte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Auf Inhalte und Dienste von Dritten hat die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität, der durch Dritte zur Verfügung gestellten Informationen.
  4. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröderauf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die öffentlich zugänglichen Informationen auf den Seiten der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder sind eine unentgeltliche Serviceleistung, jede Haftung für Schäden durch diese Informationen ist ausgeschlossen.
  5. Eine Haftung seitens der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder für die Einsendung von nicht angeforderten Informationsmaterial, wie z.B. Fotos, anderes Bildmaterial, Schriftstücke und andere Unterlagen ist ausgeschlossen.
  6. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder behält sich das Recht vor, Ihre Dienste soweit keine anders lautende schriftliche Vereinbarung besteht, jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder zu modifizieren. Unter der Internetadresse www.aventan.de, www.meine-altstadt-bonn.de,  www.kirschbluetenfest-bonn.de und den dazugehörigen Unterseiten, erreicht man die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder (Adresse vgl. §1).

§ 11 externe Web-Links

Die Webseiten von aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder enthalten Hyperlinks, die den Nutzer auf fremde Webseiten führen. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder hat keinen Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung der externen Webseiten und übernimmt keine Gewähr für die von fremden angebotenen Informationen auf diesen Seiten. Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder ist nicht verantwortlich für die Leistungen auf externen Webseiten und überdiese hinaus führende Partnerseiten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit von Fremdseiten übernommen.

§ 12 Inhaltsänderung der Webpräsenz

Änderungen der Webseite oder deren Inhalts, vor allem betreffend der Auswahl an Dienst- und Beratungsleistungen, den Anbietern, der dargebotenen Informationen, sowie Datenbanken und deren Inhalten, behält sich die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder vor.

§ 13 Datenschutz

  1. Mit der Nutzung des Internetangebots auf den Seiten der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder erklärt sich der Nutzer einverstanden damit, dass aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder die folgenden Daten – IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Remotehost – der Nutzung speichert und für interne Zwecke weiterverarbeitet.  Die Veröffentlich oder Weitergabe, der personenbezogenen Daten, an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Lediglich eine Weitergabe durch die Aufforderung von Strafverfolgungsbehörden zum Zweck der Strafverfolgung, wird Folge geleistet. Lässt der Nutzer über die Einstellungen seines Computers die Platzierung von Cookies zu – dies kann im Bedarfsfall jederzeit durch den User selbst geändert werden, in dem man im Browser-Menü, in der Einstellung „Optionen“, die Cookies abzulehnen oder anzunehmen – ist die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder und Ihre Marketingpartner berechtigt, Cookies zu setzen und zu lesen.

§ 14 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder behält sich das Recht vor, Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen, jeweils mit Wirkung für die Zukunft, jederzeit zu ändern und zu erneuern. Eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Nutzer hierüber besteht nicht. Die auf den Homepage zugängliche AGB-Formulierungen stellt die aktuelle Version dar. Wird nach einer Änderung der AGB, nicht durch den Nutzer widersprochen und die Webpräsenz der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder weiter durch den Nutzer verwendet, so gilt dies als Einverständnis zur Änderung.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder und dem Geschäftspartner findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Leistungen der aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder erfolgen ausschließlich zu den hier dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird ausdrücklich widersprochen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bonn.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit, der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
aventan – sustainable tourism consulting, Inhaber Frauke Schröder | Stand 2016